Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Inhaber eines Tickets (Besucher) und dem Veranstalter, The Rock House GmbH & Co. KG (Veranstalter) für den Besuch des "The House Festival" (Veranstaltung).

Durch den Kauf eines Tickets schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt das Recht zum Besuch der Veranstaltung. Jeder Besucher erklärt mit dem Kauf eines Tickets sein Einverständnis mit diesen AGB.

 

Begriffsbestimmungen:

 

Veranstalter: The Rock House GmbH & Co. KG, Dünenfähr 5, 27612 Loxstedt, Email: info@the-rock-house.de, Geschäftsführer: Lars Hill, Handelsregister: HRA 205511 / AG Tostedt

 

Veranstaltung: Die Veranstaltung "The Rock House Festival" besteht aus der Gesamtheit der Programmabfolgen (Musik und Rahmenprogramm) im Zusammenhang mit der Veranstaltung "The Rock House Festival" sowie den unmittelbaren zur Veranstaltung vom Veranstalter getroffenen Vorkehrungen zur Anreise, zum Aufenthalt und zur Abreise der Besucher.

 

Veranstaltungsgelände: Die Veranstaltung findet auf dem ausgewiesenem Festivalgelände Dünenfähr 5, 27612 Loxstedt statt. Das Veranstaltungsgelände umfasst sämtliche Flächen, zu denen nur Zutritt mit gültigem Ticket oder einer sonstigen Zutrittsberechtigung des Veranstalters gewährt wird, dazu gehört insbesondere die Eventfläche Dünenfähr 5, 27612 Loxstedt sowie die Vorplätze und die Park- und Campingfläche.

 

Veranstaltungszeitraum: Die Veranstaltung ist jährlich am 1. Juniwochenende und beginnt am Freitag und endet Samstagnacht. Die An- und Abreise können hiervon abweichen.

 

Verbraucher: Jede natürliche Person, die ein Ticket zu Zwecken erwirbt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

 

Eventgelände: Das Eventgelände einschließlich aller Vorplätze.

 

Park- und Campinggelände: Die Gesamtheit aller für die Veranstaltung eingerichteten Park- und Campingflächen einschließlich Erschließungen aus dem öffentlichen Verkehrsraum und Erschließungen zum Veranstaltungsgelände.

 


Mit dem Erwerb der Eintrittskarte stimmt der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen zu:

1. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben ohne Begleitung ihres Erziehungsberechtigten keinen Zutritt zur Veranstaltung und dem Veranstaltungsgelände. Bis einschließlich 12 Jahre ist der Eintritt frei, ab dem 13. Geburtstag benötigt das Kind eine eigene Eintrittskarte.

2. Bei Konzerten kann Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen, für die der Veranstalter keine Haftung übernimmt. Unmittelbare Nähe zu den Lautsprecherboxen ist zu vermeiden und der Gebrauch von Ohrenstöpseln wird empfohlen. In Bühnen-, Ein- und Ausgangsnähe kann es durch Gedränge zu Kreislaufschwächen und Quetschungen kommen, für die der Veranstalter keine Haftung übernimmt. 

3. Keine Haftung für Sach- und Personenschäden. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. Haftungsansprüche sind ausgeschlossen. Das Abstellen eines KFZ auf dem Zeltplatz oder Parkplatz erfolgt auf eigenes Risiko, der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, Diebstahl, Bergung. Zum Zelten wird ein separates Ticket benötigt.

4. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen des Veranstalters oder dessen Ordnungskräften erfolgt der Verweis vom Festivalgelände ohne Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes. 

5. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Umtausch der Karte und Rückerstattung ohne Absage der Veranstaltung sind ausgeschlossen. Weiterverkauf ist untersagt. 

6. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung bis 2 Wochen nach dem Konzertdatum per Einschreiben mit Rückschein auf Kosten des Erwerbers, Postadresse bei Absage auf der Homepage. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern und die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich (innerhalb 500 km / 14 Monaten) zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund (Termin und Veranstaltungsort) bestehen nicht. Das Recht den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren bleibt dem Veranstalter gegen Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte vorbehalten.

7. Die Eintrittskarten werden durch Eintrittsbänder ersetzt und sind nach ihrer Entwertung nicht mehr gültig. Die Eintrittsbänder sind nicht übertragbar. 

8. Sexistische, rassistische und verfassungsfeindliche Gesten, Symbole, Äußerungen sowie das Tragen von NSBM Kleidung werden strikt untersagt, bei Zuwiderhandlung erfolgt umgehend der Verweis vom Veranstaltungsgelände und Ausschluss von der Veranstaltung. 

9. Ein friedlicher Umgang ist von allen Seiten her erwünscht. Der Kartenerwerber haftet für Schäden, die er am Veranstaltungsort verursacht. Der Veranstalter kann für keine Schadensersatzforderung oder jeglicher Forderung für Unfälle, Verletzungen, Diebstähle oder Sachbeschädigungen hergezogen werden. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich. 

 

10. Sollte The Rock House Festival aufgrund von behördlichen Maßnahmen verschoben werden müssen behalten die Tickets ihre Gültigkeit für mögliche Nachholtermine. 

11. Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der Veranstalter Eintrittskarten über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Besuchers beim Kauf einer Eintrittskarte. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.

 

12. Folgende Gegenstände sind auf dem Veranstaltungsgelände verboten:

- Taschen größer als DIN A4,

- Regenschirme,

- Waffen jeglicher Art,

- verbotene psychoakive Substanzen,

- professionelle Foto- und Videokameras, Drohnen,

- mitgebrachtes Essen und Getränke.

 

12.1 Von der Teilnahme an der Veranstaltung werden alle Personen ausgeschlossen, die:

- gewaltbereit,

- stark alkoholisiert,

- sich sexistisch, rassistisch oder verfassungsfeindlich äußern oder gekleidet sind.

 

Der Veranstalter behält sich das Hausrecht vor. Die erworbenen Tickets werden nicht erstattet.

 

Auf dem Park- und Campinggelände gelten folgende Bedingungen:

1. Auf dem Park- und Campinggelände gilt die STVO und maximal Schrittgeschwindigkeit. Wer sein Auto angetrunken startet wird sofort vom Gelände verwiesen. 

 

2. Das Übernachten ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Campingplatz zulässig.

 

3. Zutritt zum Campingplatz haben ausschließlich Festivalbesucher, die im Besitz einer Eintrittskarte und einem Campingticket sind.

 

4. Es sind Fahrzeuge bis max. 3,5t auf dem Campingplatz zugelassen.

5. Von 0:00 Uhr bis 07:00 Uhr morgens ist Nachtruhe, bitte spielt keine laute Musik zu dieser Zeit. Eure Zeltnachbarn werden euch danken!

 

6. Folgende Dinge sind untersagt:

- offenes Feuer wie Fackeln oder Lagerfeuer,

- das Zünden von Feuerwerk, Bengalos, o.Ä.,

- Gasflaschen; ausgenommen sind hier Gaskocher und kleine Gaskartuschen,

- Drohnenflüge,

- (Haus-)tiere,

- häusliches Mobiliar wie z.B. Sofas, Sessel, etc.,

- Stromaggregate,

- Waffen aller Art.

- Bitte seht weitestgehend von Getränken in Glasflaschen ab. Sammelt bitte Glasscherben ein und entsorgt diese.

 

6.1 Grillen mit Holzkohle ist gestattet, sofern die Holzkohle nach Gebrauch mit Wasser gelöscht wird. 

 

7. Bitte haltet die Zufahrtswege frei.

 

8. Haltet das Campinggelände sauber, damit es im Anschluss weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden kann.

 

9. Den Anweisungen der Security ist Folge zu leisten.

 

10. Von der Teilnahme an der Veranstaltung und der Zutritt zum Campinggelände werden alle Personen ausgeschlossen, die:

- gewaltbereit,

- stark alkoholisiert,

 

- sich sexistisch, rassistisch oder verfassungsfeindlich äußern oder gekleidet sind.

 

Der Veranstalter behält sich das Hausrecht vor. Die bereits erworbenen Tickets werden nicht erstattet.